Montag, 25. April 2011

2011.04.20 Verbesserung des Einwurfschreibens

FROM:Vladimir Plotnikov

TO:Behringer Hausverwaltung

CC:Petra Lacen


Sehr geehrter Herr Behringer,

Leider ist auch das Einwurfschreiben „Grillen in der Anlage“ des Verwalters vom 14.04.2011 irreführend, teilweise sogar wahrheitswidrig, und untreu:
1. Die Pflicht aller Bewohner, Grillen in der Anlage zu unterlassen, besteht auch ohne das Versprechen der Beklagten vor Gericht im Verfahren AZ: 2C 1394/10 WEG(Eheleiten Dierl und der Eheleiten Retzlaff) das Grillen in der Anlage zu unterlassen. Weiter ist Grillen in der Anlage kein „vermeintlicher Verstoß gegen die Hausordnung“, sondern ein tatsächlicher.

Der Grund, Grillen in der Anlage zu unterlassen, ist das Grillverbot in der Hausordnung.

2. Weiter haben die Eheleite Dierl und die Eheleite Retzlaff vor Gericht versprochen, Grillen in der Anlage „bis  Änderung der Hausordnung“ zu unterlassen,  nicht „bis Eigentümerversammlung“.

3. Die Änderung der Hausordnung in der Eigentümerversammlung 2011 ist keine Tatsache.

Der Verwalter hat keine Aufgabe, die Wahrscheinlichkeit der positiven Entscheidung der Eigentümerversammlung zu bewerten. Seine Pflicht besteht lediglich in der Aufnahme der gewünschten Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung.

Die Werbung des Verwalters um Änderung der Hausordnung zum Zweck des Kaschierens eigener Weigerung, der Pflicht, der Durchsetzung  der Hausordnung, nachzukommen, entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Hiermit beantragen wir, das Einwurfschreiben unverzüglich entsprechend zu verbessern.
 
Mit freundlichen Grüßen,

Tetyana Plotnikova
Volodymyr Plotnikov
Hochgernweg 3
85435 Erding

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