Montag, 25. April 2011

2011.03.25 Westfassade Untergeschoßfenster


FROM:Vladimir Plotnikov TO:Behringer Hausverwaltung CC:Petra Lacen

 
Sehr geehrter Herr Behringer,
Leider entspricht Ihr E-Mail vom 16.03.2011 nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Der „Sachverhalt“ ist Ihre fehlerhafte Auftragsvergabe für die Sanierung der Westfassade, Hochgernweg 3, die nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.

Der „Bedarfsfall“ liegt natürlich vor.

Gerne wiederholen wir (s. unser E-Mail vom 10.03.2011), dass wir erstaunlicherweise am 10.03.2011 festgestellt haben, dass keine der für die Sanierung der Westfassade beauftragten Arbeiter darüber informiert sind, dass die Arbeiten auch am Untergeschoßfenster (unser Hobbykeller) fällig sind, wo schon spätestens 2009 die Fensterbank entfernt worden ist und fassadenseitig die Wärmedämmung herausgeschnitten wurde.

Hiermit beantragen wir erneut, Ihrer Pflicht nachzukommen und die Auftragsvergabe für die Sanierung der Westfassade bezüglich des Untergeschoßfensters zu verbessern und uns nachfolgend davon zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,


Tetyana Plotnikova
Volodymyr Plotnikov


Sehr geehrte Frau Plotnikova,
sehr geehrter Herr Plotnikov,
der Sachverhalt wurde an die Firma Schattenkirchner zur Überprüfung weitergegeben.
Im Bedarfsfall werden Nachbesserungsarbeiten dann mit erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Engel
Behringer Hausverwaltung GmbH Herterichstraße 57 - 81479 München Tel.: +49 89 74424430 - Fax: +49 89 744244399info@behringer-hausverwaltung.de Amtsgericht München - hrb 139283 Ust.IdNr.: DE 219222407 Geschäftsführer - Thomas J. Behringer


 




From: "engel@behringer-hausverwaltung.de" <engel@behringer-hausverwaltung.de>
To: vladplot@yahoo.com
Cc: petra.lacen@gmx.de
Sent: Wednesday, March 16, 2011 8:50 AM
Subject: Re: Westfassade Untergeschoßfenster

2011.04.18 Abberufung des Verwalters

FROM:Vladimir Plotnikov


TO:Behringer Hausverwaltung


CC:Petra Lacen


Sehr geehrter Herr Behringer,
 
Hiermit beantragen wir,
 
1. die Aktualisierung  der Eigentümerliste

2. die Nummer der folgenden Tagesordnungspunkte für die ordentliche Eigentümerversammlung 2011:

(1) Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund
(2) Außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrages

uns bekannt zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Tetyana Plotnikova
Volodymyr Plotnikov
Hochgernweg 3
85435 Erding
 
 
----- Forwarded Message -----
From: Vladimir Plotnikov <vladplot@yahoo.com>
To: Behringer Hausverwaltung <
info@behringer-hausverwaltung.de>
Cc: Petra Lacen <
petra.lacen@gmx.de>
Sent: Sunday, January 9, 2011 7:37 PM
Subject: Tagesordnungspunkte
Sehr geehrter Herr Behringer,
 
1. Leider haben wir bis jetzt keine Eigentümerliste erhalten.

2. Teilen Sie uns bitte die Nummer der folgenden Tagesordnungspunkte für die nächste ordentliche Eigentümerversammlung 2011 mit:
    1. Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund
    2. Außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrages

 Mit freundlichen Grüßen,

Tatjana Plotnikova
Vladimir Plotnikov
Hochgernweg 3
85435 Erding

2011.04.20 Verbesserung des Einwurfschreibens

FROM:Vladimir Plotnikov

TO:Behringer Hausverwaltung

CC:Petra Lacen


Sehr geehrter Herr Behringer,

Leider ist auch das Einwurfschreiben „Grillen in der Anlage“ des Verwalters vom 14.04.2011 irreführend, teilweise sogar wahrheitswidrig, und untreu:
1. Die Pflicht aller Bewohner, Grillen in der Anlage zu unterlassen, besteht auch ohne das Versprechen der Beklagten vor Gericht im Verfahren AZ: 2C 1394/10 WEG(Eheleiten Dierl und der Eheleiten Retzlaff) das Grillen in der Anlage zu unterlassen. Weiter ist Grillen in der Anlage kein „vermeintlicher Verstoß gegen die Hausordnung“, sondern ein tatsächlicher.

Der Grund, Grillen in der Anlage zu unterlassen, ist das Grillverbot in der Hausordnung.

2. Weiter haben die Eheleite Dierl und die Eheleite Retzlaff vor Gericht versprochen, Grillen in der Anlage „bis  Änderung der Hausordnung“ zu unterlassen,  nicht „bis Eigentümerversammlung“.

3. Die Änderung der Hausordnung in der Eigentümerversammlung 2011 ist keine Tatsache.

Der Verwalter hat keine Aufgabe, die Wahrscheinlichkeit der positiven Entscheidung der Eigentümerversammlung zu bewerten. Seine Pflicht besteht lediglich in der Aufnahme der gewünschten Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung.

Die Werbung des Verwalters um Änderung der Hausordnung zum Zweck des Kaschierens eigener Weigerung, der Pflicht, der Durchsetzung  der Hausordnung, nachzukommen, entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Hiermit beantragen wir, das Einwurfschreiben unverzüglich entsprechend zu verbessern.
 
Mit freundlichen Grüßen,

Tetyana Plotnikova
Volodymyr Plotnikov
Hochgernweg 3
85435 Erding

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